Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wonco Photography — Maik Batzel
Pfeifferhannsstr. 14
01307 Dresden
Tel: 0049 (351) 4418872
Stand: 01. August 2009
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotodesigner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, insbesondere für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Dies gilt insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Sie gelten mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotodesigners durch den Kunden als vereinbart, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotodesigner diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotodesigners.
II. Urheberrecht
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den vom Fotodesigner angefertigten Lichtbildern um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt.
- Dem Fotodesigner steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die vom Fotodesigner hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
- Überträgt der Fotodesigner Nutzungsrechte an seinen Werken, ist — sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde — jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen an den Kunden erst über nachdem die vollständige Bezahlung des Honorars an den Fotodesigner erfolgt ist.
- Der Besteller eines Bildes i.S.v. § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- Bei der Verwertung der Werke / Lichtbilder verlangt der Fotodesigner — sofern nichts anderes vereinbart wurde — als Urheber des Werkes genannt zu werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% (in Worten: einhundert Prozent) des Nutzungshonorars zu zahlen.
- Die Negative / Daten verbleiben beim Fotodesigner. Eine Herausgabe der Negative / Daten an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Es gilt das als Stundensatz, Tagessatz oder pauschal vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material– und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Das Honorar gemäß III. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout– und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,00 pro Lichtbild an.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotodesigner bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotodesigners.
- Hat der Kunde dem Fotodesigner keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotodesigner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Rücktritt von Kunde, Stornierung, Terminverschiebung
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotodesigners, auch sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotodesigner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden– oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotodesigner auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Der Kunde kann bis zum vereinbarten Beginn der Aufnahmen jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Fotodesigners vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Fotodesigners. Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung für die Herstellung von Lichtbildern beim Fotodesigner erfolgt die Rücktrittsentschädigung unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
– ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%, mindestens jedoch 25 Euro
– vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30%
– vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35%
– vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
– vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 65%
– ab dem Tag (des Beginns): 80%
– bei Nichterscheinen / Nichtantritt ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %. - Termine die über das Internet vereinbart wurden, sind erst nach Eingang einer Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises fest gebucht. Wird eine Anzahlung nach ausgefülltem Shootingonlinevertrag nicht überwiesen, findet das Shooting nicht statt. Der Fotodesigner ist in diesem Fall berechtigt, den Gesamtbetrag des ausgemachten Shootings inklusive einer Konventionalstrafe in Höhe von EUR 250,- (in Worten: zweihundertfünfzig) einzufordern.
- Erscheint das Model zum vereinbarten Termin nicht am Ort des Shootings, trägt das Model alle anfallenden Kosten von Lichttechnik, Studio, Maskenbildnerin und Fotodesigner. Zudem wird eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 250,- (in Worten: zweihundertfünfzig), die an den Fotodesigner gezahlt werden muss, festgelegt.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotodesigner bestätigt worden sind. Der Fotodesigner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
V. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotodesigner für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotodesigner – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotodesigner verwahrt die Negative / Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Der Fotodesigner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials / Speichermedien.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
VI. Nebenpflichten
- Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotodesigner übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs– und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotodesigner berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studio– und Büroräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport– und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
VII. Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotodesigner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Fotodesigner distanziert sich ausdrücklich bei einer widerrechtlichen Nutzung seiner Bilder von allen Ansprüchen.
VIII. Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotodesigners auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotodesigners und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotodesigners. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
- Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotodesigners digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotodesigners mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotodesigner als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotodesigner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotodesigner von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotodesigners im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotodesigners und dem Kunden gestattet.
- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft– und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotodesigner auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners.
- Der Fotodesigner ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Kunde, dass der Fotodesigner ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Fotodesigner dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotodesigners verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.
XI. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, anwendbares Recht
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand Dresden vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.








